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Statuten

1. Name und Sitz

Unter dem Namen Società „ART EDGAR VITAL" kurz SARTEV ge­nannt, be­steht ein nicht gewinnorientierter Verein im Sinne von Art. 60ff des ZGB.

Der Sitz des Vereins ist Ftan.

Das Geschäftsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen.

 

2. Zweck

Der Verein d.h. die Società «ART EDGAR VITAL» bezweckt:

  1. Mit ihrer Tätigkeit dem interessierten Publikum das Werk und das Leben des Kunst­malers Edgar Vital (1883-1970) aus Ftan näher zu bringen.

  2. Die Gemälde­sammlung „Edgar Vital“ aus dem Nachlass von Hans Fontana, Donat, als Einheit zu erhalten sowie die Rückführung der Bilder ins Engadin mit dem Ziel, Teile der Sammlung permanent und öffentlich auszustellen.

  3. Inventarisieren des Werks von Edgar Vital in öffentlichem und privatem Besitz, so­wie sammeln und bearbeiten von Dokumenten zum Leben und Werk des Künst­lers.

  4. Betreuung und Pflege von Schenkungen und dem Verein anvertrauten Sammlun­gen.

 

3. Finanzierung

Die Finanzierung erfolgt durch:

  1. Mitgliederbeiträge und Aufnahmegebühren

  2. Spenden und Legate

  3. sonstige Einnahmen

 

4. Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereins können natürliche Personen und öffentlich – rechtliche Körper­schaf­ten werden, wobei letztere als Einzelmit­glied gelten.

Jedes Mitglied hat eine Stimme.

Der Beitritt mittels schriftlichem Gesuch ist jederzeit möglich. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand. Eine Ablehnung bedarf keiner Begründung.

Die Mitgliedschaft beginnt mit der Einzahlung der Aufnahmegebühr.

 

Die Mitgliedschaft erlischt:  

– durch schriftlichen Austritt

– durch Nichtbezahlen des Mitgliederbeitrages

– durch Ausschluss gemäss ZGB Art. 72

5. Organe des Vereins sind:

  1. Generalversammlung

  2. Vorstand

  3. Rechnungsrevisoren

6. Generalversammlung

Die ordentliche Generalversammlung findet in der ersten Jahreshälfte statt. Die Einla­dung erfolgt schriftlich durch den Vorstand, unter Angabe der Traktanden, mindestens sechs Wo­chen im Voraus. Anträge an die Generalversammlung sind 4 Wo­chen vorher schriftlich an den Vorstand zu richten.

Eine ausserordentliche Generalversammlung wird durch den Vorstand oder auf Antrag von 2/3 der Mitglieder einberufen.

 

Die Generalversammlung behandelt fol­gende Ge­schäfte:

  1. Jahresbericht des Präsidenten

  2. Bericht des Kassiers

  3. Bericht der Revisoren

  4. Entlastung des Vorstandes

  5. Wahl des Vorstandes und der Rechnungsrevisoren

  6. Festsetzung des Jahresbeitrages und der Aufnahmegebühr

  7. Weitere Traktanden

 

Alle Abstimmungen erfolgen mit einfachem Mehr. Bei Stimmengleichheit hat der Präsi­dent den Stichentscheid.

 

7. Vorstand

Der Vorstand wird jährlich von der Generalversammlung gewählt oder bestätigt.

Er besteht aus folgenden fünf Mitgliedern:

– Präsident
– Vizepräsident
– Kassier
– Aktuar
– Beisitzer

 

Seine Aufgaben sind:

– Führen der laufenden Geschäfte

– Treffen von Massnahmen und Geschäften, die den Zweck des Vereins fördern.

– Einsetzen von temporären Arbeitsgruppen

– Alle weiteren Aufgaben, die nicht der Generalversammlung vor­behalten sind.

 

8. Rechnungsrevisoren

Die Revisoren prüfen die Jahresrechnung und erstatten der Generalversammlung darüber Bericht.

 

9. Verwendung der finanziellen Mittel

Das Betriebskapital dient zur Deckung der laufenden Geschäfte. Ergeben sich Kapital­überschüsse, können diese zum Kauf von Bildern von Edgar Vital verwendet werden. Über die Höhe der hierzu aufzuwendenden Beträge entscheidet die General­versammlung.

 

10. Haftung

Der Verein haftet ausschliesslich mit seinem Vermögen.

Eine persönliche Haftung oder eine Nachschusspflicht der Mitglieder be­steht nicht.

 

11. Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann an einer Generalversammlung mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Die Generalversammlung bestimmt über das verbleibende Ver­eins­vermögen.

 

7551 Ftan, den 20. November 2008          

 

Der Präsident SARTEV                                     Die Aktuarin 

G. Regi                                                               Silvia Rauch        

 

Statuten, PDF

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