Statuten
1. Name und Sitz
Unter dem Namen Società „ART EDGAR VITAL" kurz SARTEV genannt, besteht ein nicht gewinnorientierter Verein im Sinne von Art. 60ff des ZGB.
Der Sitz des Vereins ist Ftan.
Das Geschäftsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen.
2. Zweck
Der Verein d.h. die Società «ART EDGAR VITAL» bezweckt:
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Mit ihrer Tätigkeit dem interessierten Publikum das Werk und das Leben des Kunstmalers Edgar Vital (1883-1970) aus Ftan näher zu bringen.
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Die Gemäldesammlung „Edgar Vital“ aus dem Nachlass von Hans Fontana, Donat, als Einheit zu erhalten sowie die Rückführung der Bilder ins Engadin mit dem Ziel, Teile der Sammlung permanent und öffentlich auszustellen.
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Inventarisieren des Werks von Edgar Vital in öffentlichem und privatem Besitz, sowie sammeln und bearbeiten von Dokumenten zum Leben und Werk des Künstlers.
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Betreuung und Pflege von Schenkungen und dem Verein anvertrauten Sammlungen.
3. Finanzierung
Die Finanzierung erfolgt durch:
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Mitgliederbeiträge und Aufnahmegebühren
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Spenden und Legate
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sonstige Einnahmen
4. Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können natürliche Personen und öffentlich – rechtliche Körperschaften werden, wobei letztere als Einzelmitglied gelten.
Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Der Beitritt mittels schriftlichem Gesuch ist jederzeit möglich. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand. Eine Ablehnung bedarf keiner Begründung.
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Einzahlung der Aufnahmegebühr.
Die Mitgliedschaft erlischt:
– durch schriftlichen Austritt
– durch Nichtbezahlen des Mitgliederbeitrages
– durch Ausschluss gemäss ZGB Art. 72
5. Organe des Vereins sind:
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Generalversammlung
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Vorstand
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Rechnungsrevisoren
6. Generalversammlung
Die ordentliche Generalversammlung findet in der ersten Jahreshälfte statt. Die Einladung erfolgt schriftlich durch den Vorstand, unter Angabe der Traktanden, mindestens sechs Wochen im Voraus. Anträge an die Generalversammlung sind 4 Wochen vorher schriftlich an den Vorstand zu richten.
Eine ausserordentliche Generalversammlung wird durch den Vorstand oder auf Antrag von 2/3 der Mitglieder einberufen.
Die Generalversammlung behandelt folgende Geschäfte:
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Jahresbericht des Präsidenten
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Bericht des Kassiers
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Bericht der Revisoren
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Entlastung des Vorstandes
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Wahl des Vorstandes und der Rechnungsrevisoren
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Festsetzung des Jahresbeitrages und der Aufnahmegebühr
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Weitere Traktanden
Alle Abstimmungen erfolgen mit einfachem Mehr. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid.
7. Vorstand
Der Vorstand wird jährlich von der Generalversammlung gewählt oder bestätigt.
Er besteht aus folgenden fünf Mitgliedern:
– Präsident
– Vizepräsident
– Kassier
– Aktuar
– Beisitzer
Seine Aufgaben sind:
– Führen der laufenden Geschäfte
– Treffen von Massnahmen und Geschäften, die den Zweck des Vereins fördern.
– Einsetzen von temporären Arbeitsgruppen
– Alle weiteren Aufgaben, die nicht der Generalversammlung vorbehalten sind.
8. Rechnungsrevisoren
Die Revisoren prüfen die Jahresrechnung und erstatten der Generalversammlung darüber Bericht.
9. Verwendung der finanziellen Mittel
Das Betriebskapital dient zur Deckung der laufenden Geschäfte. Ergeben sich Kapitalüberschüsse, können diese zum Kauf von Bildern von Edgar Vital verwendet werden. Über die Höhe der hierzu aufzuwendenden Beträge entscheidet die Generalversammlung.
10. Haftung
Der Verein haftet ausschliesslich mit seinem Vermögen.
Eine persönliche Haftung oder eine Nachschusspflicht der Mitglieder besteht nicht.
11. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann an einer Generalversammlung mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Die Generalversammlung bestimmt über das verbleibende Vereinsvermögen.
7551 Ftan, den 20. November 2008
Der Präsident SARTEV Die Aktuarin
G. Regi Silvia Rauch